Ob Hausdurchsuchung, Vorladung oder Untersuchungshaft – wenn der Ernstfall eintritt, zählt schnelle und erfahrene Strafverteidigung. Unsere Kanzlei ist auf Strafrecht spezialisiert und vertritt Sie bundesweit – mit Schwerpunkt in Köln. Als Strafverteidiger setzen wir uns engagiert für Ihre Rechte ein – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung. Besonders häufig vertreten wir Mandant:innen in Fällen des Sexualstrafrechts, bei Drogendelikten und Vermögensstraftaten. Erfahren, unerschrocken und diskret – wir stehen an Ihrer Seite.
Strafverteidigung bei Handel mit Betäubungsmitteln, Drogenbesitz, Anbau, Herstellung und Einfuhr von Drogen. Verteidigung bei BtM-Verfahren – auch bei Hausdurchsuchung oder Haft.
Ermittlungen wegen Betrug, Untreue, Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Korruption oder Schwarzarbeit? Wir übernehmen Ihre Verteidigung in wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren.
Verteidigung bei Vorwürfen wie sexueller Nötigung, Vergewaltigung, Missbrauch oder Besitz kinderpornografischer Inhalte. Diskret, erfahren und empathisch – für Beschuldigte und Betroffene.
Anklage wegen Mord, Totschlag, Raub mit Todesfolge oder schwerer Körperverletzung? Wir übernehmen Ihre Verteidigung im Schwurgerichtsverfahren mit langjähriger Erfahrung.
Strafrechtliche Verteidigung bei Trunkenheitsfahrt, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unfallflucht oder fahrlässiger Tötung. Beratung bei Fahrverbot, Bußgeldbescheid & MPU.
Strafverteidigung bei Körperverletzung, Diebstahl oder Drogendelikten im Jugendstrafrecht. Wir begleiten junge Mandant:innen und ihre Familien durch das gesamte Verfahren.
Rechtsanwältin Pantea Farahzadi ist Fachanwältin für Strafrecht und hochspezialisiert auf die Verteidigung in komplexen Strafverfahren. Sie vertritt Mandant:innen bundesweit – insbesondere bei Sexualstraftaten, im Betäubungsmittelstrafrecht und bei schweren Kapitaldelikten.
Rechtsanwalt Maximilian Eßer, ebenfalls Fachanwalt für Strafrecht, ist Ihr Ansprechpartner für die Verteidigung bei Vermögensdelikten, Kapitalverbrechen sowie in Verfahren zu Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsdelikten.
Strafverteidigerin Elena Feinhalz bringt besondere Erfahrung in der Verteidigung bei Gewaltdelikten und im Betäubungsmittelstrafrecht mit. Sie begleitet Mandant:innen sowohl in Ermittlungsverfahren als auch vor dem Landgericht.
Unsere Kanzlei übernimmt die Verteidigung in allen Verfahrensstadien – von der Ermittlungsphase über die Hauptverhandlung bis hin zu Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof oder Oberlandesgerichten. In geeigneten Fällen vertreten wir auch Opfer schwerer Straftaten im Rahmen der Nebenklage.
„Die enge persönliche Betreuung und Beratung ist die Grundlage unserer Verteidigungsstrategie und unseres Erfolges. Ganz egal, welche Straftat Ihnen vorgeworfen wird, setzten wir uns engagiert und unnachgiebig nur für Ihre Rechte ein. Unsere Kanzlei begleitet Sie in allen Phasen des Strafverfahrens: vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zu Revision und Nebenklage. Ganz gleich, welcher Vorwurf im Raum steht – wir entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, vertreten Ihre Rechte mit Nachdruck und stehen Ihnen mit Fachwissen, Diskretion und Erfahrung zur Seite. Unabhängig, engagiert und ohne Vorverurteilung.“
Einspruch gegen Strafbefehl und gerichtliche Vertretung in der Hauptverhandlung zur Wahrung Ihrer Rechte.
Sofortige anwaltliche Beratung bei Hausdurchsuchung – Handlungsempfehlungen, telefonische Ersthilfe und persönliche Begleitung.
Verteidigung bei drohender Vermögensabschöpfung oder Sicherungsmaßnahmen, inklusive Beschwerdeverfahren.
Vertretung im Ermittlungsverfahren gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Ermittlungsrichter – ab Vorladung oder Anhörungsbogen.
Konsequente Strafverteidigung vor Gericht – Wahrung Ihrer Rechte, ggf. auch als Pflichtverteidiger:in.
Strafverteidigung in der Rechtsmittelinstanz – Prüfung und Durchsetzung gegen fehlerhafte Urteile.
Vertretung in Revisionsverfahren vor dem BGH oder Oberlandesgerichten – mit Erfahrung in komplexen Sachverhalten.
Beratung und Vertretung von Opfern und Nebenklägern – in Sexualdelikten, Körperverletzungen und schweren Gewalttaten.
Schnelle Hilfe bei Haftbefehlen & Untersuchungshaft – Verteidigung im Haftprüfungstermin, Antrag auf Außervollzugsetzung.
Aufschub des Haftantritts, Interessenvertretung in der Justizvollzugsanstalt, vorzeitige Haftentlassung etc.
Aufklärung über prozessuale Rechte und Begleitung von Zeugen in allen Stadien des Strafprozesses
In dringenden Fällen wie einer Hausdurchsuchung, Festnahme oder bei drohender Untersuchungshaft erreichen Sie uns rund um die Uhr über unsere Notrufnummer. Als erfahrene Strafverteidiger sind wir im Notfall sofort für Sie da – bundesweit.
Zögern Sie nicht – rufen Sie an, bevor es zu spät ist.
Mo.-Fr.: 9:00-19:00 Uhr
Im Notfall erreichen Sie uns 24/7.
Notruf bei Hausdurchsuchung oder Haft:
📞 +49 (0) 157 788 644 36 (24/7 erreichbar)
Termine können auch abweichend von den Geschäftszeiten vereinbart werden.
Sie möchten uns vertraulich kontaktieren oder haben ein strafrechtliches Anliegen? Nutzen Sie das Formular oder rufen Sie uns direkt an. Wir reagieren schnell – auch bei Hausdurchsuchung, Festnahme oder Sexualstrafverfahren.
Pantea Farahzadi
Maximilian Eßer
Elena Feinhals
Hohenstaufenring 39-41
50674 Köln
Tel.: 0221 4537 6770